Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 9/2012 · 19. September 2012
Amtlicher Teil
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
„Renaturierung Roda“ in Laasdorf
Az.: 67.03/Mü/WW/691.17/40/11
Gemäß § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) wird das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG bekannt gemacht.
Die Gemeinde Laasdorf stellte für dieses Vorhaben bei der Unteren Wasserbehörde des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis einen Antrag auf Planfeststellung nach § 68 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51 S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetzes vom 06.Oktober 2011 (BGBl. Teil I Nr. 51 S. 1986).
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben richtet sich nach § 3 a Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 1 Nummer 13.18.2 der Anlage 1 Spalte 2 des UVPG.
Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 und der Anlage 2 des UVPG wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die überschlägige Prüfung ergab, dass nachteilige erhebliche Auswirkungen hinsichtlich Schwere, Dauer, Komplexität und Reversibilität durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind.
Die Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des ThürUIG Thüringer Umweltinformationsgesetz vom 10. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 14 vom 19.10.2006 S. 513) ) im LRA SHK; Umweltamt, Untere Wasserbehörde zugänglich.
Eisenberg, den 02.08.2012
Schirmer
Amtsleiter
Im Original gezeichnet