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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 9/2011 · 28. September 2011 

Amtlicher Teil

Wohin mit den Grünabfällen?

Der Herbst steht vor der Tür. Auf den Grundstücken fallen wieder vermehrt Gartenund Grünabfälle an. Aufgrund dessen, dass das Verbrennen von Gartenabfällen nur noch im Frühjahr gestattet ist, stellt sich für viele Grundstückseigentümer die Frage, wie sie diese Abfälle verwerten oder entsorgen können. Die Eigenkompostierung der Gartenund Grünabfälle hat Vorrang vor der Entsorgung. So ganz nebenbei gewinnt man einen hervorragenden Dünger für die Gartenbeete.

Ast- und Baumschnitt kann geschreddert und als Mulch unter Bäumen und Sträuchern verwendet werden.

Den letzten Schnitt des Zierrasens sollte man zum Beispiel erst dann vornehmen, wenn die letzten Blätter von den Bäumen gefallen sind. Hierdurch werden beim Mähen auch gleich die Blätter entfernt und zerkleinert. Das Gemisch aus zerkleinerten Blättern und Grashalmen lässt sich dann problemlos kompostieren. Herbstlaub sollte man deshalb nicht nur als lästigen Abfall sehen, den man aus dem Garten entfernen muss sondern es kann sehr nützlich für den Boden sein.

Ist eine Kompostierung der Abfälle auf dem eigenen Grundstück nicht möglich, gibt es 3 Möglichkeiten, diese Abfälle zu entsorgen:

1. Gebündelter Ast- und Baumschnitt in haushaltsüblichen Mengen kann zur Abholung als Sperrmüll angemeldet werden.

2. Die Abfälle können auch kostenpflichtig an der Kompostieranlage der Firma GEMES in Schöngleina abgeliefert werden.

3. Die Entsorgung kann mit dem normalen Restmüll über die Restmülltonne bzw. zugelassenen Restmüllsäcke (Verkaufsstellen siehe Abfallkalender S. 3) erfolgen.