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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 9/2011 · 28. September 2011 

Amtlicher Teil

Wechsel des Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümers an den Abfallwirtschaftsbetrieb melden

Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Saale-Holzland-Kreises weist darauf hin, dass gemäß § 11 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung des Saale-Holzland-Kreises vom 07.01.2010 sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer verpflichtet sind, dem AWB jede Änderung schriftlich und unverzüglich mitzuteilen. Dafür benötigen wir folgende Angaben:

  • komplette Anschrift des bisherigen Eigentümers
  • Name und Anschrift des neuen Eigentümers
  • Datum des Grundstücksverkaufes
  • Verbleibt die Restmülltonne auf dem Grundstück oder wird diese vom bisherigen Eigentümer mitgenommen? Bitte die unter dem Barcode befindliche 7-stellige Ident-Nr. unbedingt angeben!

Es besteht auch die Möglichkeit, den Eigentümerwechsel per E-Mail mitzuteilen. Ein Formular „Veränderungsmitteilung” finden Sie auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes www.awb-shk.de.

Die Meldepflicht besteht ebenfalls bei An- und Abmeldung von Gewerbebetrieben und der dazugehörigen Restmüllbehälter bei Betrieben, die die Leistungen des Abfallwirtschaftsbetriebes in Anspruch nehmen. Durch die rechtzeitige Ummeldung der Behälter können Probleme bei der Abrechnung der Behälterentleerungen vermieden werden und die Leerungen werden gleich dem richtigen Grundstück zugeordnet. Außerdem wird durch die richtige Angabe des Grundstückseigentümers verhindert, dass fehlerhafte Gebührenbescheide erstellt werden.