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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 9/2011 · 28. September 2011 

Amtlicher Teil

Organisatorische Veränderungen ab 11.10.2011 im Jobcenter SHK

Antragsausgabe und Antragsentgegennahme der Erstanträge und Betreuung der Selbständigen erfolgen ausschließlich am Standort in Jena

Schließung des Jobcenters SHK – Standorte Stadtroda und Hauptsitz Eisenberg am 07.10.2011
Schließung des Jobcenters SHK – Standort Jena am 07.10.2011 und am 10.10.2011

Ab dem 11.10.2011 gibt es im Jobcenter SHK einige Veränderungen

Es wird einen qualifizierten Erstantragsservice am Standort in Jena geben und die Selbständigen werden aus einer Hand am Standort des Jobcenters SHK in Jena betreut. Mit der Neuorganisation des Jobcenters sind einige Umzüge verbunden, die dazu führen, dass das Jobcenter SHK am Freitag, 07.10.2011, an allen drei Standorten geschlossen bleibt. Am Montag, 10.10.2011, bleibt das Jobcenter SHK am Standort Jena zusätzlich geschlossen.

Der qualifizierte Erstantragsservice am Standort Jena, Stadtrodaer Str. 1 (Gebäude der Agentur für Arbeit Jena) gewährleistet künftig eine qualitativ hochwertige Antragsausgabe und Antragsannahme. Schnittstellen zum Bereich Markt und Integration sind im Hinblick auf Sofortangebote ideal gelöst. Unterhaltsfragen und etwaige dem Arbeitslosengeld II vorrangige Leistungen werden sofort erkannt und bearbeitet. Die Bearbeitung der Neuanträge beginnt bereits bei Antragsabgabe.

Betroffen sind alle Antragstellerinnen und Antragssteller auf Arbeitslosengeld II, die länger als drei Monate nicht im Leistungsbezug Arbeitslosengeld II waren.

Vor der unterminierten Aushändigung der Leistungsanträge auf Arbeitslosengeld II durch Mitarbeiter/innen des qualifizierten Erstantragsservices erfolgen zunächst eine umfassende Leistungsberatung sowie eine Beratung durch eine Vermittlungsfachkraft. Es wird damit erreicht, dass die Kundeninnen und Kunden bereits bei der Erstantragstellung umfangreich über ihre Rechte und Pflichten informiert werden und ein Sofortangebot unterbreitet werden kann. Die sachgerechte Auswahl eines auf den Einzelfall angepassten Leistungsangebotes erfolgt nach einem stärkenund potentialorientierten Profiling im Rahmen eines qualifizierten Erstgespräches. Die Anträge und die erforderlichen Zusatzblätter werden den Kundeninnen und Kunden umfassend erläutert. Die persönliche Antragsrückgabe erfolgt dagegen terminiert. Die Qualität der abgegebenen Anträge soll so deutlich erhöht und somit mehrfache Terminvergaben ausgeschlossen werden.

Die Betreuung aller selbständigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger am Standort in Jena gewährleistet eine ausführliche Beratung im Rahmen der Erstantragstellung gemeinsam mit dem Bereich der Arbeitsvermittlung. Es erfolgt eine einheitliche Bearbeitung durch spezialisiertes Personal.

Betroffen sind alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Selbständigen (Neukunden und Bestandkunden) inklusive aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.

Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der vorzunehmenden technischen und organisatorischen Veränderungen zu oben genannten Schließzeiten des Jobcenters SHK kommen wird.