Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 9/2011 · 28. September 2011
Amtlicher Teil
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts vom 01.08.2011
„Impfungen schützen. Sie gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen auf dem Gebiet der Medizin“. Daran erinnert Reinhard Burger, Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am 01.08.2011.
Die Empfehlungen der STIKO sind Grundlage der öffentlichen Impfempfehlungen. Die Mitglieder der STIKO sind ehrenamtlich tätige Experten aus unterschiedlichen Disziplinen der Wissenschaft und Forschung, aus dem Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der niedergelassenen Ärzteschaft, sie wurden letztmals im Januar 2011 neu berufen und sind im Internet auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) namentlich abrufbar.
Zuletzt hatte die STIKO im Jahr 2010 die Grippe-Schutzimpfung für alle Schwangeren und eine generelle Masern-Schutzimpfung für junge Erwachsene empfohlen.
Grund für die Erweiterung der Masern-Impfempfehlung waren die immer wieder auftretenden Masernausbrüche in Deutschland und bekannte Impflücken vor allem in der Gruppe der jüngeren Erwachsenen. Die Zahl der dem RKI übermittelten Masernfälle ist 2011 deutlich höher als in den Vorjahren. Nach 571 Fällen im Jahr 2009 und 780 Fällen in 2010 wurden dem RKI im ersten Halbjahr 2011 bereits 1.318 Masernfälle übermittelt, die meisten Fälle stammten dabei aus Baden-Württemberg (493), Bayern (322) und Berlin (122).
Die Masern-Impfung ist gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Erfüllung des Masern-Eradikationsprogrammes der Weltgesundheitsorganisation (WHO), das bis 2015 abgeschlossen sein soll. Seit 2009 darf dabei nicht mehr als eine Masern-Erkrankung pro 1 Mio. Einwohner auftreten. Dieses Ziel wird derzeit deutschlandweit noch nicht erreicht, aber in Thüringen ist es seit 2009 erfüllt. Die Urlaubszeit sollte gerade auch vor Fernreisen zur Überprüfung des eigenen Impfstandes genutzt werden. Neben der Tetanus-, Diphtherieund Keuchhusten-Impfung gibt es weitere Impfungen gegen andere schwere Infektionskrankheiten (z.B. gegen FSME, Pneumokokken, oder Influenza), die auch für Erwachsene von großer Bedeutung sind.
Das Gesundheitsamt in Stadtroda erteilt Auskünfte zu den in Thüringen gesetzlich empfohlenen Impfungen. Telefonische Rückfragen sind unter 036691 70-813 während der üblichen Dienstzeiten möglich.