Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 8/2011 · 31. August 2011
Amtlicher Teil
Rechtsverordnung des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 15.08.2011
Auf Grund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24.11.2006 (GVBl 2006, S. 541) wird für die Stadt Hermsdorf verordnet:
§1
Aus Anlass des Kartoffel- und Zwiebelmarktes am 25.09.2011 dürfen am oben genannten Sonntag die Verkaufsstellen in der Stadt Hermsdorf von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
§2
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.
§3
Diese Verordnung tritt am Tage nach Ihrer Verkündung in Kraft.
Eisenberg, den 15.08.2011
Im Auftrag
Lenz
Abteilungsleiter
Im Original gezeichnet und gesiegelt