Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 8/2011 · 31. August 2011
Amtlicher Teil
Ablesung der Wasserzähler in Kleingärten, Bungalows sowie schwer zugänglichen Abnahmestellen (Schächte)
Der Zweckverband Trinkwasserversorung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE) teilt allen Kunden in seinem Zuständigkeitsbereich mit, dass in der Zeit
vom 12. September 2011 bis 7. Oktober 2011
die Wasserzähler abgelesen werden. Um eine ordnungsgemäße Ablesung zu ermöglichen, sollten die Wasserzähler leicht zugänglich sein. Wasserzählerschächte sind von dem Grundstückseigentümer freizuhalten bzw. im Schacht stehendes Wasser ist vor der Ablesung abzupumpen. Sollten Sie hierbei unsere Unterstützung benötigen, ist dieses mit dem ZWE abzustimmen. Vorsorglich weist der ZWE darauf hin, dass die entstehenden Kosten vom Grundstückseigentümer zu tragen sind. Bei Abwesenheit bitten wir die Zählerablesung über Dritte zu gewährleisten. Der ZWE teilt weiter mit, dass sich die beauftragten Ableser mit dem Dienstausweis des ZWE ausweisen.
Gern können Sie den Zählerstand auch schriftlich oder telefonisch unter 036691 78920 melden.