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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 7/2011 · 27. Juli 2011 

Amtlicher Teil

An die Einwohner der Stadt Schkölen und der Gemeinden Crossen an der Elster, Hartmannsdorf, Rauda, Silbitz, Heideland und Walpernhain

Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011

hier: Anhörung der beteiligten Gemeinden sowie der in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnenden Einwohner zum vorgenannten Gesetzentwurf

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem vorgenannten zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung wird für den Saale-Holzland-Kreis die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft „Heideland-Elstertal“ um die Stadt Schkölen vorgeschlagen. Die erweiterte Verwaltungsgemeinschaft soll den Namen „Heideland-Elstertal-Schkölen“ führen. Die ausführliche Begründung zu der vorgesehenen Strukturänderung ist dem Gesetzentwurf zu entnehmen. Dieser kann im Internet unter www.parldok.thueringen.de/parldok (Drucksache 2990) sowie in der Stadtverwaltung Schkölen, der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal sowie dem Landratsamt Saale-Holzland-Kreis, Kommunalaufsicht, 07607 Eisenberg, Schulgasse 15, Zimmer 203, zu den üblichen Geschäftszeiten, Montag Donnerstag von 8.00 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.

Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises führt als Rechtsaufsichtsbehörde zu der im o.g. Gesetzentwurf vorgesehenen Strukturänderung, die sein Gebiet betrifft, ein schriftliches Anhörungsverfahren der beteiligten Gemeinden sowie der betroffenen Einwohner durch. Es findet vom 1. August 2011 bis zum 9. September 2011 statt.

Betroffen sind hierbei die Einwohner der Stadt Schkölen und der Gemeinden Crossen an der Elster, Hartmannsdorf, Heideland, Rauda, Silbitz und Walpernhain.

Die Anhörung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens, weil es unerlässlich ist, dass der Gesetzgeber die Meinung der durch die von ihm zu treffenden Maßnahmen betroffenen Gemeinden und der Einwohner kennt und in seine Entscheidung einbezieht. Den beteiligten Gemeinden sowie den Einwohnern, die in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnen, wird daher Gelegenheit gegeben, zu der im beigefügten Gesetzentwurf vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahme schriftlich Stellung zu nehmen.

Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens 006.40/SKÖ-Gebietsreform-Anhörung an das

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Kommunalaufsicht
Im Schloß
07607 Eisenberg

zur Weiterleitung an den Landtag gerichtet werden.

Bei Stellungnahmen, die nach dem 9. September 2011 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Kallus
Amtsleiter