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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 6/2012 · 30. Mai 2012 

Amtlicher Teil

Vollzug des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) – § 18

hier: Genehmigung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Brehm-Gedenkstätte in Renthendorf

Die Gemeinden Renthendorf, Lippersdorf-Erdmannsdorf, Kleinebersdorf, Ottendorf, Eineborn und Tautendorf, vertreten durch ihre Bürgermeister/innen, haben auf der Grundlage des § 16 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290) sowie der Beschlüsse:

Beschluss Nr. 8/2012 des Gemeinderates Renthendorf vom 16.03.2012,
Beschluss Nr. 11/2012 des Gemeinderates Eineborn vom 11.05.2012,
Beschluss Nr. 05/2012 des Gemeinderates Kleinebersdorf vom 02.04.2012,
Beschluss Nr. 08/2012 des Gemeinderates Lippersdorf-Erdmannsdorf vom 29.03.2012,
Beschluss Nr. 61/17-09/14 des Gemeinderates Tautendorf vom 20.04.2012,
Beschluss Nr. 05/2012 des Gemeinderates Ottendorf vom 06.03.2012

die Verbandssatzung zur Bildung des Zweckverbandes Brehm Gedenkstätte in Renthendorf am 15.05.2012 vereinbart.

Die nach § 18 Abs. 1 ThürKGG erforderliche Genehmigung dieser Verbandssatzung wird erteilt.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Gera, Rudolf-Diener-Str. 1, 07545 Gera, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichtes zu erheben.

Heller
Landrat
Im Original gezeichnet und gesiegelt