Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 6/2012 · 30. Mai 2012
Amtlicher Teil
zur Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Eisenberg vom 15. Mai 2012
Aufgrund des § 10 Thüringer Ladenöffnungsgesetz (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 540) verordnet das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises:
§1
Öffnungszeiten
In der Stadt Eisenberg dürfen
am Sonntag, dem 3. Juni 2012, in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
aus Anlass des Stadtfestes
und
am Sonntag, dem 7. Oktober 2012, in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
aus Anlass des Eisenberger Landmarktes
die Verkaufsstellen geöffnet sein.
§2
Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen § 1 sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 2 Thüringer Ladenöffnungsgesetz und können mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
§3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Eisenberg, 15. Mai 2012
Heller
Landrat
Im Original gezeichnet und gesiegelt