Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 6/2012 · 30. Mai 2012
Amtlicher Teil
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Gefördert werden Berufsfachschüler, Schüler an höheren Berufsfachschulen, Fachoberschüler und Fachschüler. Schüler allgemeinbildender Schulen, Gymnasiasten, Auszubildende an beruflichen Gymnasien und Schüler im Berufsvorbereitungsbzw. Berufsgrundbildungsjahr haben dem Grunde nach Anspruch nach dem BAföG, wenn sie während ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen, sondern aus Gründen der Wegzeit auswärtig untergebracht sind.
Antragsformulare erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung oder sind über Internet abrufbar unter folgenden Adressen:
- www.das-neue-bafoeg.de
- www.saaleholzlandkreis.de – verschiedene Links wie Bürgerservice, Formulare oder als Suchbegriff BAföG
Ab sofort können Wiederholungsanträge für die Beantragung von Leistungen nach dem BAföG gestellt werden. Um eine lückenlose Weiterbewilligung zu gewährleisten, sollten die Anträge vollständig bis Ende Juni im Amt vorliegen.
Erstanträge sollten spätestens in dem Monat abgegeben werden, in dem die Ausbildung beginnt.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Saale-Holzland-Kreises finden Sie in Eisenberg, Im Schloß, Haus 2, Zimmer 108.
Tel.: 036691 70-224 /-225
Fax: 036691 70-742
| Öffnungszeiten: |
| Mo., Di., Do., Fr. | 8.30–12.00 Uhr |
| Di. | 13.30–15.30 Uhr |
| Do. | 13.30–17.30 Uhr |
| Mittwoch keine Sprechzeit |