Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 6/2011 · 29. Juni 2011
Amtlicher Teil
Der Landrat
über die erneute öffentliche Auslegung zu den Änderungen der Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Ostthüringen
Am 10.06.2011 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen die Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Ostthüringen (Beschluss vom 10.09.2010) geändert und die Freigabe zur erneuten Anhörung und öffentlichen Auslegung beschlossen.
Gemäß § 10 Abs. 6 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 15. Mai 2007 (GVBl. S. 45) ist der Regionalplan erneut auszulegen, wenn er nach der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 ThürLPlG geändert wird. Gemäß o. g. Beschluss der Regionalen Planungsgemeinschaft wurde bestimmt, dass nach § 10 Abs. 6 Satz 3 ThürLPlG Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Ostthüringen abgegeben werden können.
Die öffentliche Auslegung erfolgt bei den in der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen zusammengeschlossenen Gebietskörperschaften, den Landkreisen Altenburger Land, Greiz, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt, den kreisfreien Städten Gera und Jena, der großen kreisangehörigen Stadt Altenburg sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Bad Blankenburg, Bad Klosterlausnitz, Bad Lobenstein, Eisenberg, Gößnitz, Greiz, Hermsdorf, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Schmölln, Stadtroda und Zeulenroda-Triebes.
Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht.
Die Planunterlagen zum Regionalplan Ostthüringen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen
vom 25.07.2011 bis einschließlich 25.08.2011
im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Schloßgasse 17, 07607 Eisenberg,
Umweltamt, Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung
Zimmer 113
während folgender Öffnungszeiten
| Montag bis Mittwoch | 8.30–12.00 und 13.00–15.30 Uhr |
| Donnerstag | 8.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr |
| Freitag | 8.30–12.00 Uhr |
zur Einsichtnahme durch jedermann aus.
Als Arten umweltbezogener Informationen sind Angaben zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Biologische Vielfalt/ Fauna/Flora, Landschaft, Mensch, Kultur-/Sachgüter und deren Wechselbeziehungen verfügbar.
Stellungnahmen zu den Änderungen der Genehmigungsvorlage des Regionalplanes Ostthüringen können innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Darüber hinaus können Stellungnahmen direkt gegenüber der
Regionalen Planungsstelle Ostthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Puschkinplatz 7
07545 Gera
vorgebracht bzw. als E-Mail an die Adresse regionalplanung-ost@tlvwa.thueringen.de übermittelt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 10 Abs. 6 Satz 3 ThürLPlG nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend sind allgemeine Informationen und die geänderte Genehmigungsvorlage des Regionalplanes gemäß den Beschlüssen der Planungsversammlung vom 10.06.2011 im Internet unter www.regionalplanung.thueringen.de abrufbar.
Eisenberg, den 14.06.2011
gez. Heller
Landrat