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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 6/2011 · 29. Juni 2011
Amtlicher Teil

1. Nachtragswirtschaftsplan 2011

des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg (ZWE)

Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (BVBl. S. 113) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO -), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432), geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2006 (GVBl. S. 407) erlässt der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg folgenden Nachtragswirtschaftsplan.

§1

Der als Anlage beigefügte Nachtragswirtschaftsplan des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für das Wirtschaftsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt, dadurch werden

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Wirtschaftsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher auf nunmehr
im Erfolgsplan
in den Einnahmen84.390 EUR8.303.183 EUR8.218.793 EUR
in den Ausgaben84.390 EUR8.303.183 EUR8.218.793 EUR
im Vermögensplan
in den Einnahmen541.000 EUR4.384.128 EUR4.925.128 EUR
in den Ausgaben541.000 EUR4.384.128 EUR4.925.128 EUR

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird unverändert auf 0 EUR festgesetzt.

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird festgesetzt auf 1.050.000 EUR.

§4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Deckung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird unverändert auf 250.000 EUR festgesetzt.

§5

Der 1. Nachtragswirtschaftsplan tritt rückwirkend zum 01. Januar 2011 in Kraft.

Eisenberg, 24. Juni 2011

Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
im Original gezeichnet und gesiegelt