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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 6/2011 · 29. Juni 2011
Amtlicher Teil

1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Die Rauda“ für das Haushaltsjahr 2011

Auf der Grundlage der §§ 23 und 36 ThürKGG i. V. m. § 57 ThürKO erlässt der Zweckverband „Die Rauda“ folgende Haushaltssatzung:

§1

Der beigefügte Haushaltplan wird hiermit festgesetzt:

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben 2011

48.191,85 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und in den Ausgaben

0 EUR

§2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4

Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind Ausgaben über 500 EUR.

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 0 EUR festgesetzt.

§6

Die Erhebung der Umlage laut § 9 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Die Rauda“ in der Fassung vom 03.05.2010 wird für das Jahr 2011 mit 0,45 EUR/Ew. festgesetzt.

§7

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2011 in Kraft. Eisenberg, den 17.06.2011

Ingo Lippert
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt

Auslegungshinweis:

Der Haushaltplan für das Haushaltjahr 2011 liegt zwei Wochen, beginnend mit dem Tag seiner Veröffentlichung, in der Stadtverwaltung Eisenberg, Markt 27, 07607 Eisenberg zu den Sprechzeiten aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltjahres 2011 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.