Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 12/2011 · 21. Dezember 2011
Amtlicher Teil
des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für das Wirtschaftsjahr 2012
Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (BVBl. S. 113) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO -), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432), geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2006 (GVBl. S. 407) erlässt der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg folgenden Wirtschaftsplan.
§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für das Wirtschaftsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich:
1.
| im Erfolgsplan
| |
| die Erträge | 8.248.900 EUR |
| die Aufwendungen | 8.248.900 EUR |
2.
| im Vermögensplan
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| die Einnahmen | 5.347.306 EUR |
| die Ausgaben | 5.347.306 EUR |
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt wird auf 700.000 EUR festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird mit 250.000 EUR festgesetzt.
§5
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§6
Dieser Wirtschaftsplan tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.
Eisenberg, den 17. Dezember 2011
Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt