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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 12/2011 · 21. Dezember 2011 

Amtlicher Teil

Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für das Wirtschaftsjahr 2012

Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (BVBl. S. 113) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO -), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 (GVBl. S. 432), geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2006 (GVBl. S. 407) erlässt der Zweckverband Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg folgende Haushaltssatzung.

§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Eisenberg für das Wirtschaftsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; dadurch ergeben sich:

1.
im Erfolgsplan
die Erträge8.248.900 EUR
die Aufwendungen8.248.900 EUR
2.
im Vermögensplan
die Einnahmen5.347.306 EUR
die Ausgaben5.347.306 EUR

§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.

§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt wird auf 700.000 EUR festgesetzt.

§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird mit 250.000 EUR festgesetzt.

§5
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2012 in Kraft.

Eisenberg, den 17. Dezember 2011

Dr. Darnstädt
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt