Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 12/2011 · 21. Dezember 2011
Amtlicher Teil
Folgeanträge für das Bildungspaket stellen!
Das Schulverwaltungsund Kulturamt weist darauf hin, dass Leistungen zur Bildung und Teilhabe nur so lange gewährt werden können, so lange die Grundleistungen wie Hartz IV, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bewilligt wurden.
Für den weiteren Bezug von Leistungen aus dem Bildungspaket muss für jedes berechtigte Kind ein Folgeantrag für alle eventuell anfallenden Leistungen gestellt werden. Gleichzeitig ist der Anspruch durch die Vorlage der aktuellen Bescheide über den Wohngeldbezug, Hartz-IV-Leistungen, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe nachzuweisen.
Unter folgendem Link stehen die Anträge im Internet zur Verfügung:
Antragsformulare auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die ausgefüllten Anträge können auch bei den nachfolgenden Behörden abgegeben werden, die sie an das Jobcenter oder das Schulverwaltungsund Kulturamt weiterleiten und bei Bedarf auch Ausfüllhinweise geben können:
– Stadtverwaltung Schkölen
– Stadtverwaltung Stadtroda
– Verwaltungsgemeinschaft „Hermsdorf“
– Verwaltungsgemeinschaft „Heideland-Elstertal“
– Gemeinde Bad Klosterlausnitz
– Stadtverwaltung Kahla (nur Abgabe der Anträge)
– Verwaltungsgemeinschaft „Dornburg-Camburg“ (nur Abgabe der Anträge)