Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 11/2012 · 28. November 2012
Amtlicher Teil
Befristung des Führerscheins ab Januar 2013
Zum 19. Januar 2013 wird auch in Deutschland die 3. EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt. Während bisher nur die Fahrerlaubnisklassen C und D befristet waren, werden zukünftig auch alle anderen Führerscheine befristet auf 15 Jahre erteilt.
Alle bisher ausgestellten, unbefristeten Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies betrifft sowohl die DDR-Führerscheine, alle „Papierführerscheine“ in rosa oder grau sowie auch den Führerschein im bisherigen Scheckkartenformat. Aufgrund dieser langen Umtauschfrist von 20 Jahren sollten gerade ältere Führerscheininhaber genau überlegen, ob ein Umtausch überhaupt erforderlich ist. Wer häufig im Ausland unterwegs ist, sollte sich jedoch für einen Umtausch entscheiden. Denn selbst in der EU ist sicherlich nicht überall bekannt, dass z.B. die alten DDR-Führerscheine weiterhin gültig sind.
Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, muss persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes in Eisenberg, Claußstraße 3, erscheinen. Mitzubringen sind der Personalausweis, der bisherige Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild. Die Umtauschgebühr, die bei der Antragstellung zu entrichten ist, beträgt 24,00 EUR.
Die Mitarbeiter der Fahrerlaubnisbehörde stehen für Rückfragen unter den Tel.-Nr. 036691 70-511 bis 514 oder persönlich während der allgemeinen Sprechzeiten des Landratsamtes zur Verfügung.