Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 11/2012 · 28. November 2012
Amtlicher Teil
Aus aktuellem Anlass möchten wir alle Pferdehalter darauf aufmerksam machen, dass nach VO (EG) 504/2008 und der Neufassung der Viehverkehrsverordnung vom 08.03.2010 jedes Pferd / jeder Einhufer über einen Equidenpass verfügen muss, unabhängig ob das Pferd / der Einhufer verbracht werden soll oder nicht. Dazu ist nach gültigem Recht das Pferd mit einem beim Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. zu beantragenden Chip zu kennzeichnen.
Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V.
Geschäftsstelle Weimar
Im Boden 1
99428 Weimar OT Legefeld
Tel.: 03643 24880
Fax: 03643 248815 80
Im Falle des Todes des entsprechenden Pferdes ist die Entsorgung durch die Firma SecAnim, Elxleben vornehmen zu lassen. Rufen Sie dort an und vereinbaren einen Termin. Bei Abholung muß der Pferdepass dem Fahrer des Entsorgungsfahrzeuges übergeben werden.
SecAnim GmbH
Riedfeld 7
99189 Elxleben
Tel.: 036201 6610
Dr. M. Meißner
Amtsleiter