Sie sind hier:  Aktuelles und Presse  |  Amtsblatt

Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 11/2011 · 30. November 2011 

Amtlicher Teil

Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen und Mineralfaserabfällen

Fallen in den privaten Haushalten und sonstigen Herkunftsbereichen, wie zum Beispiel Gewerbebetrieben oder gewerbeähnlichen Einrichtungen, asbesthaltige Abfälle und Mineralfaserabfälle an, sind sie der Deponie in Großlöbichau anzudienen. Diese Abfälle werden auf der Deponie ordnungsgemäß abgelagert.

Die Deponie Großlöbichau wird vom Zweckverband Restabfallbehandlung Ostthüringen (ZRO) betrieben. Der Saale-Holzland-Kreis ist Mitglied dieses Zweckverbandes und daher verpflichtet, neben dem Restabfall auch den deponiefähigen Abfall dem ZRO zu überlassen und die Deponie Großlöbichau zu benutzen.

Vor einer geplanten Anlieferung sollte die Möglichkeit einer Beratung (Tel.: 03641 46 66 0) zur Klärung der Anlieferungsbedingungen (Getrennthaltung von Abfallarten, Gebühren, Öffnungszeiten und dergleichen) genutzt werden.

Entsprechend der Gebührensatzung des ZRO betragen die Gebühren für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle derzeit 50,20 EUR und mineralischer Abfälle 106,40 EUR je Tonne.

Die Öffnungszeiten der Deponie Großlöbichau finden Sie im Abfallkalender des Saale-Holzland-Kreises auf der 2. Umschlagseite.