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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 10/2012 · 24. Oktober 2012 

Amtlicher Teil

Förderung der Seniorenarbeit vor Ort im Saale-Holzland-Kreis

Der Saale-Holzland-Kreis fördert die Seniorenarbeit vor Ort, um damit die Aktivierung von Senioren deutlich zu stärken, Seniorentreffs und -clubs unabhängig von einer Trägerschaft in ihrer Wahrnehmung zu unterstützen, die Seniorenarbeit vor Ort öffentlich und gemeindeübergreifend zu motivieren und anteilig auszustatten.

In der aktuellen Föderrichtlinie zur „Seniorenarbeit vor Ort im Saale-Holzland-Kreis“ vom 21.06.12 ist das Verfahren neu geregelt. Auf Antrag, der bis zum 30. November 2012 für das Jahr 2013 zu stellen ist, können Seniorengruppen Zuwendungen beispielsweise für Sachausgaben (Bastelmaterial, Druckund Kopierkosten), Aufwendungen für Gastreferenten, sportliche Aktivitäten, Kleinpräsente und Fahrtkosten für ehrenamtliches Engagement erhalten. Weitere zuwendungsfähige Aufwendungen sind in der Förderrichtlinie unter Punkt 3.3 aufgeführt.

Die Förderrichtlinie und die Antragsvordrucke sind unter Verwaltung und Bürgerservice (Ort: Eisenberg; Leistungskategorie: Senioren-Vertretung) zu finden oder im Sozialamt anzufordern, Tel. 036691 70-632.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Erst nach Erhalt der Zuwendungen kann mit der Aktivität bzw. Anschaffung der Materialien begonnen werden. Die Zuwendungen sind im Kalenderjahr 2013 zweckbestimmt zu verbrauchen.

Seniorengruppen, die Zuwendungen im Jahr 2012 erhalten haben, werden gebeten, den Verwendungsnachweis bis 28. Februar 2013 dem Saale-Holzland-Kreis, Landratsamt/Sozialamt Im Schloß 07607 Eisenberg vorzulegen.