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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 10/2012 · 24. Oktober 2012 

Amtlicher Teil

Bekanntmachung

Dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises liegt ein Antrag auf ‚Durchführung einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht‘ für das Vorhaben

„Entnahme von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen Hy Schinditz 1/1993 in einem Umfang von 25 m3/h bei 24 h/d und 330 d/a, zum Zwecke der Brauchwasserversorgung der Produktion sowie zu Kühlzwecken der Dr. Alders Tiernahrung GmbH, Schinditz 19, 07774 Dornburg-Camburg, in der Gemarkung Schinditz, Flur 0, Flurstück 77/14“, gemäß § 3a UVPG vor.

Gemäß § 3a Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung vom 24.02.2010 (BGBl. I Nr. 7 S. 95), stellt die zuständige Behörde fest, ob nach den §§ 3 b bis 3 f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird hiermit Folgendes bekannt gegeben:

Auf Grund der Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien wird gemäß § 3 c UVPG festgestellt, dass mit dem Vorhaben zur Entnahme von Grundwasser in einem Umfang von 25 m3/h bei 24 h/d und 330 d/a in der Gemarkung Schinditz, Flur 0, Flurstück 77/14, keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind.

Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht auf Grund der derzeitigen Gesetzeslage für das geplante Vorhaben nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 (Abl. L Nr. 41 vom 14.02.2003 S. 26) im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, Umweltamt/Untere Wasserbehörde, Schloßgasse 17, Zimmer 201, 07607 Eisenberg zugänglich.

Eisenberg, den 04.10.2012

Schirmer
Amtsleiter
im Original gezeichnet und gesiegelt