Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 10/2012 · 24. Oktober 2012
Amtlicher Teil
Von der Entmündigung zur Betreuung
1992 trat das Betreuungsgesetz in Kraft, das alte Vormundschaftsrecht wurde abgelöst. Volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbständig zu besorgen, können einen gerichtlich bestellten Betreuer erhalten. Dieser kann als gesetzlicher Vertreter in notwendigen Aufgabenbereichen Unterstützung leisten. Ein Betreuer wird bestellt, wenn andere Hilfen nicht vorhanden bzw. ausreichend sind. Andere Hilfen können Bevollmächtigte, Behörden oder Sozialvereine sein.
Die örtliche Betreuungsbehörde des SHK und der Betreuungsverein der Lebenshilfe e.V. laden alle Betreuer, Vollmachtnehmer und interessierte Bürger zur Veranstaltung am Donnerstag, dem 13.12.12 um 15.00 Uhr, in den Kaisersaal des Landratsamtes in Eisenberg ein.
Zu dieser Veranstaltung werden die Beteiligten in einem Betreuungsverfahren, wie das Amtsgericht, die Betreuungsbehörde, der Betreuungsverein und Betreuer einen Einblick in ihre Arbeit und die Entwicklung des Betreuungswesens aus der jeweiligen Sicht geben.
Neben entsprechenden Vorträgen können anschließend Fragen um das Thema Betreuung und Vollmacht diskutiert werden. Gleichzeitig soll in diesem Rahmen die Arbeit der vielen ehrenamtlich wirkenden Betreuer gewürdigt werden.
Eine Anmeldung bei der Betreuungsbehörde 036691 70-616/617 wird bis zum 30.11.12 erbeten.