Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 10/2011 · 26. Oktober 2011
Amtlicher Teil
Dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises liegt ein Antrag auf „Durchführung einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht“ für das Vorhaben „Niederbringung einer Brunnenbohrung zur Errichtung eines Brauchwasserbrunnens zum Zwecke der Wasserversorgung der Stallanlage der Agrar GmbH Mörsdorf in einem geplanten Umfang von 60 m3/d in der Gemarkung Mörsdorf, Flur 1, Flurstück 407/34“ gemäß § 3a UVPG vor.
Gemäß § 3a UVPG stellt die zuständige Behörde im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens auf der Grundlage geeigneter Informationen unverzüglich fest, ob nach den §§ 3b 3f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Gemäß § 3a Satz 2 UVPG wird hiermit Folgendes bekannt gegeben:
Auf Grund der Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien wird gemäß § 3 c UVPG festgestellt, dass mit dem Vorhaben zur Niederbringung einer Brunnenbohrung zur Errichtung eines Brauchwasserbrunnens zum Zwecke der Wasserversorgung der Stallanlage der Agrar GmbH Mörsdorf in einem geplanten Umfang von 60 m3/d in der Gemarkung Mörsdorf, Flur 1, Flurstück 407/34, keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind.
Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht auf Grund der derzeitigen Gesetzeslage für das geplante Vorhaben nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 3 a UVPG nicht selbständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, Umweltamt/Untere Wasserbehörde, Schloßgasse 17, Zimmer 201, 07607 Eisenberg zugänglich.
Schirmer
Amtsleiter
Im Original gezeichnet und gesiegelt