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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 10/2011 · 26. Oktober 2011 

Amtlicher Teil

Bekanntgabe der Beschlüsse des Kreistages
K 247-11/11, K 248-11/11, K 249-11/11
vom 14. September 2011

Feststellung des Jahresabschlusses 2010 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Saale-Holzland-Kreises gemäß § 25 Abs. 4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV)

1. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises hat auf Empfehlung des Werkausschusses den Jahresabschluss 2010 für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Saale-Holzland-Kreises festgestellt.
(Beschl. K 247-11/11)

2. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises bestätigt auf Vorschlag des Werkausschusses, den Jahresüberschuss von 1.416,26 Euro der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen.
(Beschl. K 248-11/11)

3. Der Kreistag des Saale-Holzland-Kreises beschließt auf der Grundlage des Berichtes der WIBERA AG Wirtschaftsberatung Erfurt und der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 die Entlastung der Werkleitung des Abfallwirtschaftsbetriebes des Saale-Holzland-Kreises.
(Beschl. K 249-11/11)

Gemäß § 25 Abs. 4 ThürEBV ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers ortsüblich bekanntzugeben. Der Bestätigungsvermerk der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Erfurt hat folgenden Inhalt:

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft des Saale-Holzland-Kreises für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Thüringer Eigenbetriebsverordnung liegen in der Verantwortung des Werkleiters des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 85 Abs. 3 ThürKO i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanzund Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Werkleiters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Thüringer Eigenbetriebsverordnung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Erfurt, den 25. Juli 2011

WIBERA Wirtschaftsberatung AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rolf-Peter Stockmeyer
Wirtschaftsprüfer

Detlef Milosch
Wirtschaftsprüfe"

Der Jahresabschluss des Abfallwirtschaftsbetriebes des SaaleHolzland-Kreises zum 31. Dezember 2009 mit Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 liegt vom 1. November 2011 bis 10. November 2011 im Büro des Werkleiters des Abfallwirtschaftsbetriebes des Saale-Holzland-Kreises, August-Bebel-Straße 9, 07607 Eisenberg, zur Einsichtnahme während der üblichen Geschäftszeiten öffentlichaus.

Eisenberg, 29. September 2011

Heller
Landrat
im Original gezeichnet und gesiegelt