Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 8. Jahrgang · Ausgabe 10/2011 · 26. Oktober 2011
Amtlicher Teil
1. Nachtragshaushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2011 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im „Thüringer Holzland“ (ZWA)
Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 53 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) jeweils in der aktuell geltenden Fassung erlässt der ZWA „Thürin- ger Holzland“ folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt, dadurch werden
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird unverändert auf 0 EUR festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 EUR auf 257.000 EUR festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird unverändert auf 2.300.000 EUR festgesetzt.
§5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2011 in Kraft.
Hermsdorf, 14. März 2011
Perschke
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland
Der Zweckverband zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland hat am 02.03.2011 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 beschlossen. Sie wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises Kommunalaufsicht als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Mit Bescheid vom 11.03.2011, Az.: 708.361/ZWA/HAUSHALT 2011-N, wurde der in § 3 der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt i. H. v. 257.000 EUR genehmigt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 mit 1. Nachtragswirtschaftsplan 2011 und Bestandteilen liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 01.11.2011 bis 10.11.2011 bei der Betriebsführung des Zweckverbandes, Zimmer V2.14, Rodaer Straße 47, 07629 Hermsdorf, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Hermsdorf, den 22. September 2011
Perschke
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt
Bekanntmachungshinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 des Zweckverbandes zur Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Gemeinden im Thüringer Holzland vom 14.03.2011
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem ZWA „Thüringer Holzland“, Rodaer Straße 47, 07629 Hermsdorf geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Hermsdorf, den 22. September 2011
Perschke
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet