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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 03/2012 · 4. April 2012 

Amtlicher Teil

Gebührenverzeichnis zur Verwaltungskostensatzung

des Abwasserzweckverbandes Gleistal vom 13.02.2012

1. Auf der Grundlage der §§ 1ff. der Verwaltungskostensatzung des Abwasserzweckverbandes Gleistal werden die Verwaltungsgebühren nach Maßgabe der folgenden Absätze festgesetzt:

Nr.GegenstandBemes-
sungs-
grund-
lage
Gebühren
in Euro
1.Gebühren
1.1. Allgemeine Amtshandlungen
1.1.1.Zustimmung zur Herstellung oder Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage gemäß § 10 Abs. 2 EWS30,00 EUR
1.1.2. Standortbewertung/Stellungnahme zur Erschließung eines Grundstücks gemäß §§ 63a, 64 ThürBO in Verbindung mit§§ 30 - 36 BauGB30,00 EUR
1.1.3. Ausstellung eines Schachtscheins außerhalb des Genehmigungs- verfahrens nach § 10 EWS10,00 EUR
1.1.4. (Teil-) Befreiung vom Anschluss- und/oder Benutzungszwang gemäß § 6 EWS 60,00 EUR
1.1.5. Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage vor und nach ihrer Inbetriebnahme gemäß § 11 Abs. 2 EWS34,00 EUR
1.1.6. Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage gemäß § 12 Abs. 1 EWS 46,40 EUR
1.1.7. Kamerabefahrung im Rahmen der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlageje angefangene
halbe Stunde
34,00 EUR
1.1.8.Erstkontrolle / Abnahme einer Kleinkläranlage gemäß § 3 ThürKKAVO 46,40 EUR
1.1.9. bautechnische Zustands- erfassung einer Kleinkläranlage gemäß § 60 Abs. 2 b ThürWG, § 7 ThürKKAVO 46,40 EUR
1.1.10. regelmäßige Kontrolle einer Kleinkläranlage gemäß § 60 Abs. 2 b ThürWG, § 7 ThürKKAVO 46,40 EUR
1.1.11. Probennahme im Rahmen der Kontrolle nach § 12 Abs. 1 EWS, § 17 Abs. 2 EWS oder § 3 Abs. 1 ThürAbwEKVO 9,89 EUR
1.1.12. Laboruntersuchungen des Abwassers meter je Parameter
nach Aufwand
1,00–30,00 EUR
1.1.13. Verplombung des Wasserzählers zum Nachweis der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen gemäß § 5 Abs. 2 GS-EWS 42,82 EUR
1.1.14. Verplombung des Wasserzählers für die Ermittlung der Wassermengen aus Niederschlagswasserspeicher- und Eigengewinnungsanlagen 42,82 EUR
1.2. Akteneinsicht, Auskünfte, Ausfertigungen, Bescheinigungen, Beglaubigungen, Bereitstellungen
1.2.1. schriftliche Auskünfte bei schwierigen und/oder umfangreichen Auskunftsinhalten und bei erheblicher Recherche und sonstigem Aufwand je angefangene Seite 5,00 EUR
1.2.2. schriftliche Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung, die von Privatpersonen zu deren Nutzen gewünscht wirdje angefangene Seite1,00 EUR
1.2.3.Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen 2,50 EUR
1.2.4. Erteilung einer Ausfertigung, Beglaubigung einer Abschrift oder Fotokopie, zzgl. Auslagen nach Ziffer 2 1,50 EUR
1.2.5. Bescheinigungen einfacher Art 5,00 EUR
1.2.6. Bescheinigungen, die einen erheblichen Aufwand erfordernje angefangene
halbe Stunde
jedoch nicht
mehr als
5,00 EUR

15,00 EUR
1.2.7. Bescheinigung über gezahlte Beiträge, Gebühren und Auslagen2,50 EUR
1.2.8. Einsichtnahme in Akten, Pläne und sonstige Unterlagen zwecks Auskunftje angefangene
Seite
1,50 EUR
1.2.9. Einsichtnahme in Akten, Pläne und sonstige Unterlagen zur Anfertigung von Auszügenje angefangene
Seite
2,50 EUR
1.2.10. Bereitstellung eines Arbeitsplatzes sowie Überlassung von von Unterlagen zur Einsichtnahme oder Selbstherstellung von Abschriften, Abzeichnungen sowie Auszügen, Plänen, Aktenje Tag7,50 EUR
2. Abschriften, Abzüge, Vervielfältigungen, Fotokopien
2.1. Druckstücke sowie Kopien von Satzungen des Zweckverbandes oder anderen Schriftstückenje angefangene
Seite DIN A4
je angefangene
Seite DIN A3
0,50 EUR

0,75 EUR
2.2. Abschriften oder Auszüge aus Akten, Statistiken, Rechnungen und weiteren Unterlagenje angefangene
Seite DIN A4
je angefangene
Seite DIN A3
1,50 EUR

2,50 EUR
2.3. Zweitstücke (Duplikate)1/2 der für von Bescheiden die Amtshandlung erhobenen Gebühr, mindestens 2,50 EUR
2.4. Fotokopien von Bestandsplänen und sonstigen Planunterlagenje angefangene
Seite DIN A4
je angefangene
Seite DIN A3
6,25 EUR

7,25 EUR

2. Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Verwaltungskostensatzung des Abwasserzweckverbandes Gleistal vom 13.02.2012 und tritt gleichzeitig mit dieser in Kraft.

ausgefertigt: Bürgel, den 13.02.2012

Kunze
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt.