Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 03/2012 · 4. April 2012
Amtlicher Teil
gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO zur Haushaltssatzung 2012 des Abwasserzweckverbandes Gleistal vom 20.03.2012:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem AZV Gleistal, Rodaer Straße 47, 07629 Hermsdorf geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Bürgel, den 20. März 2012
Kunze
Verbandsvorsitzender