Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 03/2012 · 4. April 2012
Amtlicher Teil
gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO zur Verwaltungskostensatzung vom 13.02.2012:
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem AZV Gleistal, Rodaer Straße 47, 07629 Hermsdorf geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis nahm mit Schreiben vom 10.02.2012, Az. 708.41/AZG-VERWALTUNGSKOSTEN 2012, diese Satzung als angezeigt zur Kenntnis.
Bürgel, den 13.02.2012
Kunze
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt.