Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 03/2012 · 4. April 2012
Amtlicher Teil
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2012
des Abwasserzweckverbandes Gleistal
Der Abwasserzweckverband Gleistal hat am 15.12.2011 die Haushaltssatzung 2012 beschlossen. Sie wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises Kommunalaufsicht als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Die Kommunalaufsicht nahm mit Schreiben vom 27.12.2011, Az. 708.42/AZG-HAUSHALT 2012, diese Satzung als angezeigt zur Kenntnis. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung 2012 mit Wirtschaftsplan 2012 und Bestandteilen liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
16.04.2012 bis 30.04.2012
bei der Betriebsführung des Zweckverbandes, Zimmer V2.14, Rodaer Straße 47, 07629 Hermsdorf, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Bürgel, den 20. März 2012
Kunze
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt