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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 03/2012 · 4. April 2012 

Amtlicher Teil

Bekanntmachung

Die untere Fischereibehörde des Saale-Holzland-Kreises führt am 28.04.2012 eine Prüfung zur Erlangung des Fischereischeines durch.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind beim Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises, Postfach 1310, 07602 Eisenberg einzureichen. Der Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung ist dem Antrag beizufügen.

Minderjährige Antragsteller haben eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters mit dem Antrag vorzulegen. Teilnehmer der Vorbereitungslehrgänge 2012 im Saale-Holzland-Kreis werden durch die Lehrgangsleiter angemeldet.