Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 02/2012 · 29. Februar 2012
Nichtamtlicher Teil
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in diesem Jahr sind am 22. April Bürgermeister- und Landratswahlen.
Neben dem Landrat werden die Bürgermeister in Eisenberg, Hermsdorf, Stadtroda, Kahla, Dornburg-Camburg, Bad Klosterlausnitz, Serba, Tautenburg und Rothenstein gewählt. Nachfolgend haben wir Ihnen durch unser Kreiswahlbüro die wichtigsten Informationen zu dieser Wahl zusammengestellt.
Wahlberechtigung
- Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag im jeweiligen Wahlgebiet (Kommune/ Landkreis) mindestens drei Monate mit Hauptwohnsitz angemeldet ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Terminlicher Ablauf der Wahlvorbereitung
- Der 09.03.2012, 18.00 Uhr, ist der späteste Einreichungstermin für Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber.
- Bewerber, die nicht von etablierten Parteien/Wählergruppen aufgestellt werden, benötigen Unterstützungsunterschriften (jeweilige Zahl ist den öffentlichen Bekanntmachungen zu entnehmen). Bis zur Einreichung des Wahlvorschlages können diese vom Bewerber selbst gesammelt werden. Genügt die Anzahl der Unterstützungsunterschriften bei der Einreichung nicht, werden die Listen bei der/den jeweilige/n Verwaltungsbehörde/n bis zum 19.03.2012 ausgelegt.
- Am 20.03.2012 wird durch den Wahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden.
- Die Bekanntmachung erfolgt durch den Wahlleiter bis spätestens zum 31.03.2012.
- Durch die Kommunen werden bis spätestens zum 01.04.2012 die Wahlbenachrichtigungskarten versandt. Personen, die bis zu diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich unbedingt mit ihrer Verwaltungsbehörde in Verbindung setzen.
Briefwahl
- Wahlberechtigte, die ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben möchten, können ab dem 30.03.2012 bei der zuständigen Verwaltungsbehörde die Briefwahlunterlagen beantragen.
- Bei der Versendung der Briefwahlunterlagen sollten die Postlaufzeiten eingerechnet werden sie können aber auch bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse am Wahltag bis 18.00 Uhr abgegeben werden.
- Weiterhin ist es auch nach Beantragung der Briefwahl möglich, im Wahllokal zu wählen dazu müssen die Unterlagen vollständig dem Wahlvorstand übergeben werden.
Wahltag
- Die Wahllokale sind am 22. April von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
- Ab 18.00 Uhr findet die Auszählung der Stimmen statt. Diese ist, wie auch die Wahlhandlung, öffentlich.
- In den Städten Eisenberg, Hermsdorf, Stadtroda, Kahla, Dornburg-Camburg und den Gemeinden Bad Klosterlausnitz, Serba, Tautenburg und Rothenstein werden neben dem Landrat auch die Bürgermeister gewählt (sogenannte verbundene Wahlen). Dabei wird der Bürgermeister vor dem Landrat ausgezählt.
Im Landkreis werden voraussichtlich „echte und unechte“ Mehrheitswahlen sowie Verhältniswahlen stattfinden.
Diese unterscheiden sich wie folgt:
Von echter Mehrheitswahl spricht man, wenn sich im Wahlvorschlagsverfahren kein Bewerber für das Amt gefunden hat und der Stimmzettel somit „leer“ bleibt. Der Wähler hat nun die Möglichkeit, eine wählbare Person mit Nachname, Vornamen und Beruf einzutragen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Von unechter Mehrheitswahl wird gesprochen, wenn nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde und damit auf dem Stimmzettel lediglich ein Bewerber angegeben ist. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er entweder den aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnet, oder wie bei echter Mehrheitswahl eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in das dafür vorgesehene Feld einträgt.
Bei der Verhältniswahl stehen mindestens zwei Bewerber auf dem Stimmzettel. Damit hat der Wähler die Möglichkeit, eine der bezeichneten Personen auszuwählen.
Stichwahl
- Wahlberechtigt zur Stichwahl am 06.05.2012 zwischen 8.00 bis 18.00 Uhr sind alle Personen, die auch am 22.04.2012 zur Wahl aufgerufen waren.
- Eine Stichwahl wird erforderlich, wenn keiner der Bewerber die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Diese findet zwischen den zwei Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
- Wer für die Stichwahl Briefwahlunterlagen benötigt, kann diese entweder mit dem Wahlscheinantrag (Rückseite Wahlbenachrichtigungskarte), schriftlich (Brief, Fax, EMail) oder persönlich bei seiner zuständigen Verwaltungsbehörde beantragen.
Aufruf!
Nicht in allen Kommunen konnten bisher die Wahlvorstände vollständig besetzt werden. Aus diesem Grund bitten wir Bürger, die bereit sind, an den Wahlen mitzuwirken, sich beim Bürgermeister, dem Wahlleiter der Kommune oder einfach bei der Verwaltungsbehörde zu melden.
Für Rückfragen steht das Kreiswahlbüro Montag Donnerstag von 7.00 bis 16.00 Uhr (Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr) unter der Ruf-Nr.: 036691 70-116 und 70-121 oder per E-Mail: kreiswahlbuero@lrashk.thueringen.de gern zur Verfügung.