Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 02/2012 · 29. Februar 2012
Amtlicher Teil
Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
„Modellvorhaben Rauda“ in Rauda
Az.: 67.03/Mü/WW/691.17/41/11a
Gemäß § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94) wird das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG bekannt gemacht.
Die Gemeinde Rauda stellte für dieses Vorhaben bei der UWB des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis einen Antrag auf Planfeststellung nach § 67 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585).
Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben richtet sich nach § 3 a Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 1 Nummer 13.6.2 sowie 13.18.1 der Anlage 1 Spalte 2 des UVPG.
Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 und der Anlage 2 des UVPG wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die überschlägige Prüfung ergab, dass nachteilige erhebliche Auswirkungen hinsichtlich Schwere, Dauer, Komplexität und Reversibilität durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind.
Die Feststellung über das Unterbleiben der Umweltverträglichkeitsprüfung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des ThürUIG Thüringer Umweltinformationsgesetz vom 10. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 14 vom 19.10.2006 S. 513) ) im LRA SHK; Umweltamt, Untere Wasserbehörde zugänglich.
Eisenberg, den 02.02.2012
Schirmer
Amtsleiter
Im Original gezeichnet und gesiegel