Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 01/2012 · 25. Januar 2012
Amtlicher Teil
Umsetzung des Bildungspaketes
Im Saale-Holzland-Kreis nahmen bislang aus dem SGB-II-Bereich rund 46% der Berechtigen Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch, der Bundesdurchschnitt liegt bei ca. 45%. Bei den Wohngeldund Sozialhilfeempfängern fällt die Umsetzung positiver aus. So stellten 64% der Berechtigten auch einen Antrag auf die Leistungen, das sind fast 20% mehr als der Bundesdurchschnitt.
Das Schulverwaltungsund Kulturamt sowie das Jobcenter konnten in den letzten Wochen die Rückstände bei der Antragsbearbeitung enorm reduzieren. Die meisten Anträge, die noch nicht bearbeitet werden konnten, waren unvollständig, so dass die Unerlagen erst nachgefordert werden mussten. Am häufigsten wurden Anträge für das Mittagessen (91,8%), den Schulbedarf und Klassenfahrten / Tagesausflüge gestellt. Angebote für die Teilhabe am sozialen Leben wurden nur von rund 30% der Antragsteller mit in Anspruch genommen.
Um noch mehr Leistungsberechtigte zu erreichen führte das Schulverwaltungsund Kulturamt zusätzlich zu den Presseinformationen im letzten Jahr mehrere Informationsveranstaltungen mit Schulleitern, Trägern der Kindertageseinrichtungen, Bürgermeistern und Verwaltungsgemeinschafts-Vorsitzenden durch. Zudem enthalten die Wohngeldbescheide Hinweise auf das Bildungspaket. Von Seiten des Jugendamtes wird bei Beratungsgesprächen ebenfalls über die Möglichkeit der Antragstellung informiert.
Außer für die Zahlung des Schulbedarfes an SGB-II-Empfänger, müssen die Leistungen aus dem Bildungspaket selbst von den Berechtigten beantragt werden.
Das Antragsformular ist einfach und überschaubar gestaltet. Alle Leistungen können mit nur einem Vordruck beantragt werden. Für Klassenfahrten oder Lernförderung ist jedoch noch eine zusätzliche Anlage auszufüllen, was überwiegend Aufgabe der Schule oder des Kindergartens ist.
Auch wenn das Bildungspaket auf Grund der kurzfristigen Einführung mit anfänglichen Startschwierigkeiten und hohem Verwaltungsaufwand umgesetzt wird, so kommen die Leistungen doch den Kindern aus einkommensschwachen Familien zu Gute, sofern ein Antrag gestellt wurde.
Wir möchten auch die anspruchsberechtigten Kinder erreichen, die bislang keine Leistungen erhalten. Wenn Sie einen Antrag auf SGB-II-Leistungen (Hartz IV), Wohngeld oder Sozialhilfe ausfüllen, so stellen Sie bitte gleichzeitig für Ihre Kinder einen Antrag für Leistungen aus dem Bildungspaket, für SGB-II-Empfänger bei dem zuständigen Jobcenter und für Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger bei dem Schulverwaltungs- und Kulturamt. Bei Rückfragen können Sie sich an unsere Mitarbeiter unter der Telefonnummer 036691 70-210 wenden.
Zu den im Amtsblatt vom 21.12.2011 genannten Behörden können die ausgefüllten Anträge auch bei der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ abgegeben werden. Dort erhalten Sie ebenfalls Unterstützung und Ausfüllhinweise.