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Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 01/2012 · 25. Januar 2012 

Amtlicher Teil

Haushaltsatzung des Zweckverbandes „Die Rauda“
für das Haushaltjahr 2012

Auf der Grundlage der §§ 23 und 36 ThürKGG i.V.m. § 57 ThürKO erlässt der Zweckverband Die Rauda folgende Haushaltsatzung:

§ 1
Der beigefügte Haushaltplan wird hiermit festgesetzt: im Verwaltungshaushalt die Einnahmen und Ausgaben 2012 69.304,07 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben 15.271,24 EUR.

§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4
Erhebliche Ausgaben im Sinne des § 58 Abs. 1 ThürKO sind Ausgaben über 500 EUR.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 6
Die Erhebung der Umlage laut § 9 Abs. 1 der Verbandsatzung des Zweckverbandes Die Rauda in der Fassung vom 03.05.2010 wird für das Jahr 2012 mit 0,45 EUR/Ew. festgesetzt.

§ 7
Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2012 in Kraft.

Eisenberg, den 22.01.2012

Lippert
Verbandsvorsitzender
Im Original gezeichnet und gesiegelt

Auslegungshinweis: Der Haushaltplan für das Haushaltjahr 2012 liegt zwei Wochen, beginnend mit dem Tag seiner Veröffentlichung, in der Stadtverwaltung Eisenberg, Markt 27, 07607 Eisenberg zu den Sprechzeiten aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltjahres 2012 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO an gleicher Stelle zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.