Amtsblatt des Saale-Holzland-Kreises · 9. Jahrgang · Ausgabe 01/2012 · 25. Januar 2012
Amtlicher Teil
Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Gleistal
Nachfolgend wird der Wortlaut der in den öffentlichen Sitzungen der Verbandsversammlung des AZV Gleistal am 27.01.2011, 14.04.2011 und 15.12.2011 gefassten Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht.
Beschluss-Nr.: 01/01/11
1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS)
Die Verbandsversammlung beschließt in öffentlicher Sitzung die 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen Entwässerungssatzung (EWS). Die 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss-Nr.: 02/01/11
Die Verbandsversammlung beschließt in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem ZWA „Thüringer Holzland“ zur teilweisen Übertragung der Durchführungsverantwortung auf den ZWA „Thüringer Holzland“ im Rahmen der Erstellung von Bescheiden des AZV Gleistal.
Beschluss-Nr.: 03/04/11
Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes des AZV Gleistal für das Wirtschaftsjahr 2010
Der testierte Jahresabschluss zum 31.12.2010 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 8.184.509,09 EUR und einem Jahresgewinn in Höhe von 29.312,25 EUR wird festgestellt.
Beschluss-Nr.: 04/04/11
Behandlung des Jahresergebnisses des Wirtschaftsjahres 2010 des Eigenbetriebes des AZV Gleistal
Der Jahresgewinn in Höhe von 29.312,25 EUR wird mit den Verlustvorträgen der Vorjahre verrechnet.
Beschluss-Nr.: 05/04/11
Entlastung des Verbandsvorsitzenden des AZV Gleistal
Dem Verbandsvorsitzenden, Herrn Erhard Kunze, wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
Beschluss-Nr.: 06/04/11
Entlastung der Betriebsführung des Eigenbetriebes des AZV Gleistal
Dem Betriebsführer, Herrn Steffen Rothe, wird für das Wirtschaftsjahr 2010 Entlastung erteilt.
Beschluss-Nr.: 08/12/11
1. Die Verbandsversammlung beschließt in öffentlicher Sitzung die Gebührenkalkulation Abwasser für die Jahre 2011 bis 2014, sowie die Nachkalkulation für den Zeitraum 2008 bis 2010.
2. Auf dieser Grundlage bestätigt die Verbandsversammlung die in der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 27.12.2004 i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 15.12.2005 enthaltenen Gebührensätze.
3. Eine Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 27.12.2004 i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 15.12.2005 ist somit nicht erforderlich.
Beschluss-Nr.: 09/12/11
Haushaltssatzung 2012
Die Verbandsversammlung beschließt in öffentlicher Sitzung die Haushaltssatzung 2012 mit ihren Bestandteilen, incl. Wirtschaftsplan 2012. Die Haushaltssatzung 2012 mit Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss-Nr.: 10/12/11
Finanzplan 2012
Die Verbandsversammlung beschließt in öffentlicher Sitzung den Finanzplan 2012.
Kunze
Verbandsvorsitzender
Siegel
Im Original gezeichnet und gesiegelt