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Jugendsozialarbeit

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, soll durch die Jugendsozialarbeit Hilfe geboten werden. Das betrifft vor allem Jugendliche in ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung, in ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt und in ihrer sozialen Integration.

Grundlagen in:
§ 13 SGB VIII
§ 19 ThuerKJHAG

Das Rahmenkonzept der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Saale-Holzland-Kreis (Stand 04.01.2013) können Sie hier herunterladen. Die kreisweite Umsetzung der erarbeiteten Standards dieses Rahmenkonzeptes wurde in der Jungehilfeausschuss-Sitzung vom 24.01.2013 beschlossen.


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