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Jugendschutz

Aufgabe des Jugendschutzes ist, Kinder und Jugendliche vor seelischen, geistigen oder körperlichen Gefahren zu bewahren. Lebenskompetenz, Kritikfähigkeit und Eigenverantwortung von jungen Menschen sollen durch den erzieherischen Jugendschutz gefördert werden. Das Jugendamt befähigt Kinder- und Jugendliche aber auch Eltern mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und weitestgehend zu reduzieren und zu vermeiden. Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden deshalb u.a. Bildungsveranstaltungen und Projekte zu jugendschutzrelevanten Themen durchgeführt.

Grundlagen in Jugendschutzgesetz (JuSchG)

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