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Jugendhilfeplanung

Über das Instrument der Jugendhilfeplanung werden die Angebote von Einrichtungen (z.B. Jugendhäusern), Diensten, pädagogischen Angeboten und Veranstaltungen für junge Menschen kontinuierlich und zeitnah entsprechend der Bedürfnisse und Bedarfe gestaltet.

Dabei sollen die Einrichtungen und Dienste so geplant werden, dass insbesondere

  • Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können
  • ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet wird
  • junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden
  • Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können

Der Jugendhilfeplan wird in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und liegt zur öffentlichen Einsicht im Jugendamt aus.

Grundlagen für die Jugendhilfeplanung sind:
§ 79 SGB VIII
§ 80 SGB VIII

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