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Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung sind nicht nur tiefe Einschnitte im Leben der Eltern, häufig fühlt sich auch das Kind in seiner Existenz bedroht. In Fragen der Partnerschaft haben Mütter und Väter (bei begründetem Bedarf auch ein einzelner Elternteil) Anspruch auf Beratung, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen Sorge tragen.

Mit der Beratung wird das Ziel verfolgt, die elterliche Sorge während und nach der Trennung einvernehmlich und zum Wohl des Kindes wahrzunehmen und ein entsprechendes Konzept zur Regelung der elterlichen Sorge zu entwickeln. Wenn keine außergerichtliche Lösung zur elterlichen Sorge und Umgang im Interesse des Kindes gefunden wird und deshalb am Familiengericht ein Antrag gestellt werden muss, wirkt das Jugendamt in diesem Verfahren mit.

Die Beratungsstelle

  • informiert Sie über die verschiedenen Formen der elterlichen Sorge
  • erörtert mit Ihnen Ihre Vorstellungen zur elterlichen Sorge, zum Lebensmittelpunkt der Kinder und zum Umgang,
  • unterstützt Sie, wenn es keinen gemeinsamen Vorschlag gibt, Lösungen im Interesse Ihrer Kinder zu erarbeiten und
  • hat das Ziel eine gemeinsame Regelung zu finden, so dass Sie Ihren Kindern in der jeweiligen Elternrolle erhalten bleiben.
  • Die Beratung erfolgt durch die Beratungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK).
    www.drk-jena.de

Grundlagen in:
§ 17 SGB VIII
§ 18 SGB VIII

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