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Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst

Die Aufgabe des Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienstes besteht darin, die Mund- und Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern.

Hierfür arbeitet er mit verschiedenen Einrichtungen, z. B. Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen sowie Ämtern und Behörden zusammen.

(Kopie 1)

Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst im Gesundheitsamt SHK
 
Klosterlausnitzer Straße 81
07607 Eisenberg
 
Postanschrift:
Postfach 1310
07602 Eisenberg
 
Tel.: 036691 – 70-3546; -3547; -3548

Aufgabengebiete:

1. Zahnärztliche Untersuchung in Kindertagesstätten (nach ThürKigaG)

  • Jährliche freiwillige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung ab 0 Jahren, die Ergebnisse werden den Sorgeberechtigten schriftlich mitgeteilt
  • Heranführen der Kinder an die zahnärztlichen Behandlungen (Angstabbau)
  • Früherkennung, die im besten Fall eine umfangreiche Behandlung beim Hauszahnarzt verhindern kann
  • Information und Beratung von pädagogischen Fachkräften
  • Teilnahme an Kindergartenfesten (Infostand)
  • Zahnärztlicher Kinderpass
  • Einwilligungserklärung zur Untersuchung (Ausgabe erfolgt bei Kitaeintritt)

2. Zahnärztliche Untersuchungen in Schulen (Pflichtuntersuchung nach Thür SchulG)

  • Jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung bis einschließlich dem 18. Lebensjahr: Die Teilnahme an der Untersuchung gemäß § 55 Abs. 3 Thüringer Schulgesetz verpflichtend und die Ergebnisse werden den Sorgeberechtigten schriftlich mitgeteilt.
  • Durchführung von Gruppenprophylaxe
  • Fluoridierung zur Schmelzhärtung mit Einverständnis der Eltern
  • Informationen zur Anwendung von Fluoriden
  • Mundhygieneschulung in Theorie und Praxis
  • Unterrichtseinheit zum Thema zahngesunde Ernährung
  • Zahnärztlicher Kinderpass
  • Einwilligungserklärung zur Fluoridierung

3. Weitere Aufgaben

  • Statistische Verarbeitung der Untersuchungsergebnisse in anonymisierter Form
  • Organisation und Durchführung von Veranstaltung zum Thema Mundgesundheit, Zahngesundheit, gesunde Ernährung
  • Ausgestaltung des Tages der Zahngesundheit (25.09.)
  • Projekttage in Kita und Schule
  • Intensivprophylaktische Betreuung von Kariesrisikokindern, insbesondere in integrativen Kitas und Förderzentren
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Netzwerkpartnern wie z.B. Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Thüringen, Jugendamt, Patenschaftszahnärzte und Schulamt
  • Erstellung zahnärztlicher Gutachten
  • Planung und Durchführung von Elternabenden
  • Beratung besonderer Zielgruppen (Angstpatienten)
  • Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKigaG)
  • Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in Verbindungen mit der Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürschulgespfVO)
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
  • Rahmenvereinbarung zur Durchführung der Gruppenprophylaxe in Thüringen
  • Richtlinie zur Umsetzung der Basis- und Intensivprophylaxe in Thüringen
  • ÖGD-Verordnung (GesDV ZH1998)
  • Datenschutzgrundverordnung