Untere Naturschutzbehörde
Zuständigkeiten
Eingriffsbegleitung
- Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft (s. dazu unter „Hinweise“)
- Erlass von Wiederherstellungsanordnungen für ungenehmigte Eingriffe
Kompensation von Eingriffen
- Für Eingriffe in Natur und Landschaft ist Ausgleich bzw. Ersatz zu leisten, z. B. durch Entsiegelung befestigter Flächen oder Gehölzpflanzungen.
- Während Ausgleichsmaßnahmen möglichst in einem sachlich-funktionellen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen, ist bei Ersatzmaßnahmen der räumliche und zeitliche Bezug gelockert.
- Es besteht die Möglichkeit, sich vorgezogene Kompensationsmaßnahmen in einem Ökokonto anrechnen zu lassen.
Download Dokument Ökokonto Einbuchung
Download Dokument Ökokonto Ausbuchung
- Laufende Suche von öffentlichen und privaten Grundstücken für potentielle Kompensationsmaßnahmen, auf denen naturschutzfachliche Maßnahmen zur Aufwertung der Flächen umgesetzt werden können. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Eigentümers und Landnutzers.
- Führung eines Flächen- und Maßnahmenpool für zukünftige Kompensationsmaßnahmen
Download Dokument Flächenpool Einbuchung
Download Dokument Flächenpool Ausbuchung
- Prüfung der Effizienz von angeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Landschaftsplanung
Der Landschaftsplan ist in Thüringen der Fachplan der unteren Naturschutzbehörde. Er beinhaltet die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises wurden acht Teillandschaftspläne erstellt. Derzeit wird für den Bereich der Erfüllenden Gemeinde Eisenberg ein neuer Landschaftsplan erarbeitet.
Karte Landschaftspläne Saale-Holzland-Kreis
Die Landschaftspläne liegen bei der unteren Naturschutzbehörde vor und können zu den Sprechzeiten oder nach Voranmeldung eingesehen werden.
Landschaftspflege
- Umsetzung und Organisation des Vertragsnaturschutzes
- Mitwirkung beim Zustandekommen der KULAP-Förderung
Schutzgebiete, Arten- und Biotopschutz
- Festsetzung und Löschung von Geschützten Landschaftsbestandteilen (GLB) und Naturdenkmalen (ND)
- Management und Pflege von Schutzgebieten
- Treffen von Anordnungen zur Bewahrung der Lebensstätten geschützter Arten
- Genehmigung des gewerbsmäßigen Sammelns, Be- und Verarbeitens wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere
Informationen und Formulare zum Artenschutz
Kontrollierender Artenschutz
Informationen zum besonderen Artenschutz
Handel, Haltung und Zucht von Papageienvögeln
Handel, Haltung und Zucht von Schildkröten
Tierbestandsanzeige
Antrag auf EU-Bescheinigung
Sonstiges
- Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Führung der Geschäfte des Naturschutzbeirates des Kreises
- Bestellung von Beauftragten für Naturschutz sowie Zusammenarbeit und fachliche Anleitung der Beauftragten
- Beteiligung der nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbände
- Landschaftsüberwachungsdienst
Naturschutzbeirat
Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung und Unterstützung bei allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist bei der Unteren Naturschutzbehörde des Saale-Holzland-Kreises ein Beirat gebildet worden. Er besteht aus 10 Mitgliedern und setzt sich aus Vertretern der Land- und Forstwirtschaft sowie anerkannter Naturschutzverbände zusammen.
Hinweise
Bei einer Reihe von so genannten Eingriffen in Natur und Landschaft ist, obwohl keine behördliche Genehmigung, Erlaubnis oder sonstige Entscheidung einer anderen Behörde notwendig ist, eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Dies kann u.a. betreffen:
- Veränderungen der nach § 18 ThürNatG besonders geschützten Biotope
- Errichtung baulicher Anlagen, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist
- Bodenversiegelung beim Bau von land- und forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen
- Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen im Außenbereich
Kontakt
Tel.: 036691 70-396
Fax: 036691 70-716