Zuständig für die Bearbeitung des Wohngeldantrages ist das Sozialamt (Wohngeldbehörde) im Landratsamt Saale-Holzland-Kreis in Eisenberg.
Für telefonische Anfragen bzw. Terminvereinbarungen erreichen Sie uns wie folgt:
Buchstaben A - D: Telefon: 036691 – 70641
Buchstaben E, F, J, N, P, T: Telefon: 036691 – 70613
Buchstaben G, I, U: Telefon: 036691 – 70608
Buchstaben H, M, V: Telefon 036691 – 70603
Buchstaben K, L, O, St: Telefon: 036691 – 70612
Buchstaben R, W-Z: Telefon: 036691 – 70646
Buchstabe S: Telefon: 036691 – 70611
Weitere Kontaktmöglichkeiten sind:
Postanschrift: Landratsamt SHK, Sozialamt, Postfach 1310, 07602 Eisenberg
Formulare für die Beantragung finden Sie hier:
Zur Information:
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für eigengenutzten Wohnraum und dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Die Leistung erfolgt als
Mietzuschuss u.a. für den Mieter einer Wohnung und für Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen),
Lastenzuschuss u.a. für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung,
Mietzuschuss für Heimbewohner
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt, wenn die Wohnkosten nicht aus eigenem Einkommen aufgebracht werden können. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, ist abhängig
von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder,
der Höhe der Miete bzw. Belastung und
dem monatlichen Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder.
Kein Anspruch auf Wohngeld besteht für Empfänger von Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt), wenn bei der Leistungsberechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.