Blindengeld/Blindenhilfe

Blindengeld

Seit 01.05.2008 sind die Landkreise und kreisfreien Städte Thüringens zuständig für die Gewährung von Blindengeld nach dem Thüringer Blindengeldgesetz. Das Blindengeld wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen gewährt.

Blindenhilfe

Die Blindenhilfe ist eine Hilfe, welche im Rahmen des § 72 SGB XII gewährt wird. Sie wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt, soweit keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften bezogen werden.

Die Blindenhilfe ist abhängig vom Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten und den mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.

Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie im Sozialamt des Saale-Holzland-Kreises in Eisenberg.