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Vormundschaft/Pflegschaft

In bestimmten Fällen kann Kraft Gesetz oder durch eine richterliche Anordnung die Vormundschaft für ein Kind oder Jugendlichen angeordnet werden.
Gesetzliche Grundlagen ...

Es wird zwischen gesetzlicher und bestellter Vormundschaft unterschieden. Eine Vormundschaft tritt kraft Gesetz immer dann ein, wenn bei Geburt eines Kindes die Mutter noch minderjährig oder geschäftsunfähig ist. Während die Vormundschaft die gesamte Personen- und Vermögenssorge umfasst, bezieht sich die Pflegschaft nur auf einen Teil davon.
Die bestellte Vormundschaft tritt kraft richterlicher Anordnung ein, soweit kein Einzelvormund vorhanden ist,
  • bei Tod des Sorgeberechtigten,
  • bei Entzug der elterlichen Sorge,
  • bei Ruhen der elterlichen Sorge,
  • wenn der Familienstand nicht zu ermitteln ist.
An die Stelle der Eltern tritt ein Vormund, der die elterliche Sorge ausübt. Er hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen, insbesondere das Mündel zu vertreten. Als Vormund können geschäftsfähige Person, mehrere Personen (beispielsweise ein Ehepaar), das Jugendamt oder ein Verein bestellt werden.

Ehrenamtliche Vormundschaft

Gemeinsam Kinder stärken
 
Solange Kinder und Jugendliche noch keine 18 Jahre alt sind, brauchen sie jemanden, der die rechtliche Vertretung für sie übernimmt. Wenn Eltern dies nicht übernehmen können oder wollen, muss das Familiengericht eine andere Person mit den Aufgaben betreuen.
Kontakt:
 
Jugendamt Saale-Holzland-Kreis
Frau Anderle
Im Schloß
07607 Eisenberg
Telefon: 036691-70861
E-Mail: ja@lrashk.thueringen.de

Sprechzeiten:

 

Mo – Fr: 08:30 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Mi: 13:00 – 15:30 Uhr
Do: 13:00 – 17:30 Uhr

Das Jugendamt SHK möchte durch die Gewinnung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Einzelvormündern die persönliche Betreuung von Mündeln fördern und unterstützen.

Engagieren Sie sich ehrenamtlich für die Zukunftsgestaltung eines Kinder oder Jugendlichen, indem Sie eine Vormundschaft übernehmen. Kaum ein anderes Ehrenamt ermöglicht ein so hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung.
  • dauerhafte persönliche Bindung
  • Vertretung der Interessen des Mündels gegenüber Ämtern, Institutionen und Behörden
  • Teilnahme am persönlichen Leben
  • Erreichbarkeit
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • Einbeziehung des Mündels in wichtige Entscheidungen
  • Transparenz
  • Professionelle Begleitung Ihrer Tätigkeit
  • Kostenlose Grundqualifikation (Schulungen)
  • Fortbildungen zu rechtlichen und pädagogischen Themen
  • Regelmäßige Treffen mit andern ehrenamtlichen Vormündern

 

Wir sind stetig auf der Suche nach verantwortungsvollen Menschen, die bereit sind, eine Vormundschaft zu übernehmen.

Das Jugendamt SHK bildet engagierte Bürger aus, die dafür in Frage kommen und begleiten die Vormünder auch während ihrer Tätigkeit fachlich und vertrauensvoll. Wenn Sie einem Kind oder Jugendlichen die Möglichkeit geben möchten, mit Ihnen als Vormund erwachsen zu werden, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.