Zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren, kann eine Person vermittelt werden, die das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreut. Das betrifft insbesondere Kinder unter 2 Jahren.
Für den Bereich der Tagespflege werden
- Sie allgemein beraten,
- Ihre Anträge bearbeitet,
- Tagespflegeeltern gewonnen,
- Tagespflegestellen vermittelt,
- Fachberatungen, Fortbildungen und Fachaustausch zur Weiterentwicklung der Tagespflege angeboten und
- laufende Geldleistungen gewährt
Grundlagen in:
§ 23 SGB VIII
§ 24 SGB VIII
§ 43 SGB VIII
§ 2 ThürKitaG
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