Mit der Schuljugendarbeit wird an Schulen eine freiwillige und sinnvolle Betreuung sowie Freizeitbeschäftigung der Kinder und Jugendlichen außerhalb des Unterrichts angeboten. Träger dieser Angebote sind das Jugendamt, die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Schulfördervereine.
Die Angebote befassen sich u.a. mit
- Freizeit- und erlebnispädagogische Angeboten (z.B. Sport, Spiel, Kunst, Theater, Umwelt, Medizin),
- Schülerprojekten mit sozialer Ausrichtung,
- Gewalt- und Suchtprävention,
- Berufsorientierung und -vorbereitung und
- praktischer Lebenshilfe.
Gesetzliche Grundlagen
§ 11 SGB VIII
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