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Allgemeiner sozialer Dienst

Die Mitarbeiter des Allgemein Sozialen Dienstes (ASD) beraten, unterstützen und vermitteln. Es werden Hilfen bei Problemen, Fragen und Belastungen, die in der Familie und dem sozialen Umfeld auftreten, angeboten.Eltern, Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung, vor allem in Not- und Konfliktlagen, an das Jugendamt zu wenden .

Als Eltern erhalten Sie Beratung und Unterstützung bei

  • der Erziehung eines Kindes in der Familie (§ 16 SGB VIII),
  • Fragen im Bereich Partnerschaft, Trennung, Scheidung (§ 17 SGB VIII),
  • der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII),
  • der Vermittlung von Hilfen für junge Eltern und Alleinerziehende (§ 19 SGB VIII).

Weitere Leistungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes sind

  • die Betreuung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen (§ 20 SGB VIII),
  • der Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Inobhutnahme (§§ 8a, 42, 50 SGB VIII),
  • die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII),
  • die Mitwirkung beim Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII),
  • die Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII),
  • die Vermittlung von Beratungsstellen und
  • die Gewährung von Hilfen zur Erziehung (§§ 27-35 SGB VIII)

Gesetzgrundlagen

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