Die Adoption eines Kindes wird in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der eigenen Familie auch mit Unterstützungsangeboten nicht möglich ist.
Ziel der Adoptionsvermittlung ist, für diese Kinder eine geeignete Familie zu finden. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Adoptivbewerber haben Anspruch auf Prüfung ihrer Eignung, aber keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Die Adoptionsvermittlung berät und begleitet die leiblichen Eltern, die Adoptiveltern und später die Kinder in ihrer Identitätsfindung. Es werden thematische Veranstaltungen, Begegnungstage für Adoptivfamilien, Adoptivelterntreffen, Zusammenkünfte von erwachsenen Adoptierten, Kontaktanbahnungen zwischen leiblichen Eltern und dem Kind u.ä. organisiert und durchgeführt. Die Adoptionsvermittlungsstelle des Saale-Holzland-Kreises arbeitet als gemeinsame Vermittlungsstelle mit den Stadtjugendämtern Jena und Weimar zusammen.
Grundlagen in:
§ 1741 ff BGB
§ 51 SGB VIII
AdVermG
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