Förderung von Sport- und Spielanlagen – Antragsfrist verlängert
Für das Jahr 2020 besteht für Kommunen und Sportvereine nach Pkt. III Nr. 5 der Sportförderrichtlinie des Saale-Holzland-Kreises vom 14.12.2011 noch die Möglichkeit, Zuwendungen für kleinere bauliche Maßnahmen zu beantragen.
Dazu ist folgendes zu beachten:
Gefördert werden können Kommunen und Sportvereine beim Aus-, Um- und Neubau
sowie bei der Modernisierung und Sanierung ihrer Sport- und Spielanlagen auf der Grundlage der in Thüringen gültigen Richtlinie zur Förderung des Sports.
Die maximale Höhe der Zuwendung darf 50 v.H. der anerkannten zuwendungsfähigen Kosten bzw. 3000.- Euro nicht überschreiten.
Der Antrag ist bis zum 16.06.2020 unter der Verwendung des gültigen Antragsformulars beim
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Finanzen- und Beteiligungsmanagement
Postfach 1310
07602 Eisenberg
einzureichen.
Es können nur vollständig eingereicht Unterlagen fristgerecht bearbeitet werden. Das Antragsformular steht unter
www.saaleholzlandkreis.de -> Landkreis -> Zuwendung zum Download zur Verfügung bzw. kann per Email unter
zuwendungsmanagement@lrashk.thueringen.de oder telefonisch unter 036691-70274 angefordert werden. Die Sportförderrichtlinie ist ebenfalls auf der Internetseite des Saale-Holzland-Kreises (Landkreis -> Kreisrecht -> Schule/Kultur/Sport) veröffentlicht.