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Förderung von Sport- und Spielanlagen – Antragsfrist verlängert

Für das Jahr 2020 besteht für Kommunen und Sportvereine nach Pkt. III Nr. 5 der Sportförderrichtlinie des Saale-Holzland-Kreises vom 14.12.2011 noch die Möglichkeit, Zuwendungen für kleinere bauliche Maßnahmen zu beantragen.
Dazu ist folgendes zu beachten:
  1. Gefördert werden können Kommunen und Sportvereine beim Aus-, Um- und Neubau

    sowie bei der Modernisierung und Sanierung ihrer Sport- und Spielanlagen auf der Grundlage der in Thüringen gültigen Richtlinie zur Förderung des Sports. 

  2. Die maximale Höhe der Zuwendung darf 50 v.H. der anerkannten zuwendungsfähigen Kosten bzw. 3000.- Euro nicht überschreiten. 

  3. Der Antrag ist bis zum 16.06.2020 unter der Verwendung des gültigen Antragsformulars beim 

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
    Finanzen- und Beteiligungsmanagement
    Postfach 1310
    07602 Eisenberg 

    einzureichen.

Es können nur vollständig eingereicht Unterlagen fristgerecht bearbeitet werden. Das Antragsformular steht unter www.saaleholzlandkreis.de -> Landkreis -> Zuwendung zum Download zur Verfügung bzw. kann per Email unter zuwendungsmanagement@lrashk.thueringen.de oder telefonisch unter 036691-70274 angefordert werden. Die Sportförderrichtlinie ist ebenfalls auf der Internetseite des Saale-Holzland-Kreises (Landkreis -> Kreisrecht -> Schule/Kultur/Sport) veröffentlicht.